Auto-Versicherung
Die KFZ-Versicherung ist inhaltlich in drei Bereiche
unterteilt. Der erste und wichtigste Bereich betrifft die
KFZ-Haftpflichtversicherung und ist in Deutschland durch die
betriebsbedingte Eigengefahr gesetzlich vorgeschrieben. Dies
bedeutet, daß jeder, der mit einem motorisierten Fahrzeug im
öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, ein
KFZ-Haftpflichtversicherung vorweisen muß. Sie dient der
Befriedigung begründeter und der Abwehr unbegründeter
Schadenersatzansprüche gegen den versicherten Personenkreis. Zu
diesem gehören dabei der Versicherungsnehmer, der Halter, der
Fahrer und berufsbedingt der Beifahrer eines Kraftfahrzeugs.
Auto-Versicherung und Mindestversicherungssummen
Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen betragen in Deutschland derzeit bei Personenschäden 7.500.000 € je Schadenfall, bei Sachschäden 1.000.000 € und bei Vermögensschäden 50.000 €.
Die beiden anderen Bereiche der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung werden gemeinhin auch als Fahrzeugversicherung bezeichnet und betreffen Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung ersetzt dabei Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand oder Explosion, Diebstahl, oder unerlaubtem Gebrauch Dritter hervorgerufen werden. Darüberhinaus werden Sturm- , Hagel- oder Blitzschäden sowie Überschwemmungsschäden erstattet. Durch zusätzliche Vereinbarung können hier auch Lawinenschäden eingeschlossen werden. Weiterhin werden Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild erstattet (bei besonderer Vereinbarung fallen darunter auch Wirbeltiere aller Art) sowie Schäden an der Verkabelung und Schläuchen durch Marderverbiss. Ebenfalls eingeschlossen ist Glasbruch, also Schäden an Scheiben, Spiegeln und Beleuchtungskörpern. Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüberhinaus Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen Unfall, wobei allerdings vorsätzlich herbeigeführte oder alkoholbedingte Unfälle ausgeschlossen sind.
Desweiteren werden mut- oder böswillige Sachbeschädigungen fremder Dritter ersetzt.
Auto-Versicherung samt Zusatzleistungen in Anspruch nehmen
Zusätzlich werden heutzutage umfangreiche Zusatzleistungen angeboten (Schutzbriefleistungen). Diese beinhalten Leistungen an den versicherten Personenkreis nach einem Unfall oder Ausfall des Fahrzeuges. Der Beitrag der KFZ-Versicherung hängt vom Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers ab. Dieser wird anhand der schadenfreien Jahre ermittelt. Jeder Versicherer hat die Fahrzeuge zu einem 100%-Beitrag eingestuft. Hat ein Versicherungsnehmer z. B. seit Erlangung des Führerscheins fünf Jahre keinen Schaden verursacht, wird er in die Schadenfreiheitsklasse 5 eingestuft (55%) und bezahlt 55% dieses Beitrages. Zum Jahresbeginn wird eine Neueinstufung vorgenommen und bei schadenfreiem Jahr wird er in die nächsthöhere Klasse eingestuft. Im Falle eines Schadens, den der Versicherer übernommen hat, wird eine Rückstufung vorgenommen. Durch besondere Vereinbarung kann man einer Rückstufung mit einem Rabattschutz begegnen. In der Kaskoversicherung kann darüberhinaus der Beitrag durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gesenkt werden. Der Abschluß eines Vertrages kann bei den einschlägigen Versicherungsunternehmen in den jewewiligen Agenturen vor Ort vorgenommen werden. Es erfolgt dort eine umfangreiche Beratung und im die Schadensabwicklung übernimmt der Versicherungsfachmann, der Kunde muß sich also um nichts kümmern. Die Alternative stellt eine Direktversicherung dar. Dabei wird der Vertrag heutzutage meist online mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Informationen muß sich der Interessierte dabei aber selbst besorgen, da keine Beratung erfolgt. Wenn überhaupt, dann erfolgt dies über Telefon oder per Mail. Im Schadenfall muß ebenfalls der Direktversicherte die Abwicklung größtenteils selbst besorgen. Der Vorteil der Direktversicherung liegt im niedrigeren Beitrag, da die Versicherer die Personalkosten einsparen.
